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Raum und Zeit für Ihre Gesundheit.

Übernahme Behandlungskosten durch die Krankenkasse

Die von mir erbrachten Leistungen berechne ich jeweils am Ende der Behandlung. Sie können bar oder auf Rechnung bezahlen. Die Abrechnung erfolgt individuell und basiert auf der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Mein Honorar richtet sich nach dem therapeutischen Aufwand und der Zeit der Behandlung. Die Behandlungsdauer variiert zwischen 45 und 90 Minuten.

Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker grundsätzlich nicht. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können Sie diese aber als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Des Weiteren besteht für Sie die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, welche die Behandlungskosten teilweise oder ganz übernimmt.

Klienten, die bei privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe für Beamte versichert sind, können je nach ihren Tarifen und Konditionen einen Großteil der Kosten für Heilbehandlungen und Medikamente zurückfordern.

Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung.